Firmengründung in Großbritannien
Die britische "Private Limited Company by Shares" - gewöhnlich schlicht "Ltd." genannt - ist die wohl bekannteste ausländische Unternehmensform, die einer deutschen GmbH entspricht. Gerade in Deutschland erfreut sich die UK-Ltd. zunehmender Beliebtheit.
Bei dem Einsatz einer UK-Ltd. in Deutschland sind allerdings eine Reihe von Maßgaben zu beachten. Es ist für den Inhaber der UK-Ltd. sowohl deutsches als auch britisches Recht anzuwenden; hierbei steht britisches und deutschen Steuer- und Handelsrecht aber auch Insolvenzrecht im Vordergrund.
Beachtet der Inhaber einer UK-Ltd. die gesetzlichen Rahmenbedingungen zwischen deutschem und britischem Recht, ist die UK-Ltd. bei weitem einfacher zu handhaben als eine deutsche GmbH.
Über die nachfolgenden Links können Sie zu der dortigen Gesellschaftsform unsere Informationsschrift im PDF-Format sowie Bestellformulare herunterladen.
Grundlegendes zur UK-Ltd. finden Sie in unserem Forum.
An dieser Stelle sei bereits darauf hingewiesen, daß bei einem unternehmerischen Einsatz einer UK-Ltd. ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland sehr wohl in Großbritannien Steuererklärungen - in den entsprechenden englischsprachigen Vordrucken von HMC&R - abgegeben werden müssen, selbst wenn die Ltd. in Großbritannien keinerlei Geschäftstätigkeit ausübt!